Windrad Hamberg - Foto: Reinhold Pelz

Aufnahme der gemeindefreien Gebiete Perlacher und Grünwalder Forst in die Liste der Windvorranggebiete

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/ILT zusammen mit der SPD vom 05.04.2024 für die Gemeinderatssitzung am 25.04.2024.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Taufkirchen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, erhebt innerhalb der gülti- gen Frist Einspruch gegen den Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie des Regiona- len Planungsverbandes und beantragt die Aufnahme der gemeindefreie Gebiete Perlacher und Grünwalder Forst in die Liste der Windvorranggebiete.

Begründung:

Mit diesem Antrag wird die Gemeinde Taufkirchen verpflichtet, Einspruch gegen den Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie des Regionalen Planungsverbandes zu erheben und die Aufnahme der gemeindefreien Gebiete Perlacher und Grünwalder Forst in die Liste der Windvorranggebiete zu beantragen.

Die Windkraft bildet einen wichtigen Baustein der lokalen, unabhängigen Energieversorgung. Daher wurden in dem Wind-an-Land-Gesetz des Bundes alle Länder aufgefordert, entsprechende Flächen als sogenannte Vorranggebiete auszuweisen und damit den Ausbau der Windkraft zu unterstützen.

Für die Region um München ist für diese Aufgabe der Regionale Planungsverband (RPV) München verantwortlich. In dem nun vorgelegten Vorabentwurf des Steuerungskonzepts wurden einige Flächen ermittelt, jedoch im Perlacher und Grünwalder Forst keine Vorrangfläche vorgesehen. Dieses grundsätzlich geeignete Gebiet ist für die Anrainergemeinden aber ein wesentlicher Faktor, um Klimaneutralität zu erreichen.

Die Gemeinden Grünwald, Oberhaching, Taufkirchen und Unterhaching haben derzeit die Möglichkeit, in einer Stellungnahme zum Entwurf Einspruch zu erheben. Diese Gemeinden haben sich auch bereit erklärt, eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zur weiteren Planung der Windräder zu gründen. Wir sind jedoch überzeugt, dass zusätzlich ein deutlicher Ausdruck des Bürgerwillens für eine sinnvolle Nutzung der Windkraft in dem Gebiet notwendig ist.

Der wesentliche Grund, den Perlacher und Grünwalder Forst nicht zu berücksichtigen, ist eine durch den RPV festgelegte Abstandsregel von 15 Kilometern zwischen den einzelnen Windkraftanlagen. Diese Regel gilt allerdings nur für den südlichen Teil des Verantwortungsgebietes des RPV München, im nördlichen Bereich erscheinen diesem 5 Kilometer Abstand ausreichend. Die Begründung eines „freizuhaltenden Alpenblicks“ ist angesichts der Dringlichkeit der Energiewende nicht überzeugend.

Durch die Ausweisung ist noch keine Entscheidung zum Bau der Windräder getroffen. Sie erlaubt aber, die notwendigen Untersuchungen unter erleichterten Bedingungen zu starten und somit eine gute Grundlage für eine Entscheidung für oder gegen Windräder sowie Verhandlungen mit den Staatsforsten über eine Verpachtung der Flächen zu schaffen.

Falls das Gebiet im Regionalplan nicht berücksichtigt wird, würde den Anrainergemeinden auf Jahre die Möglichkeit genommen, im Perlacher und Grünwalder Forst mit Windrädern klimafreundlichen und günstigen Strom in der Region zu erzeugen. Die damit verbundenen Gewerbesteuereinnahmen und die lokale Wertschöpfung würden entfallen. Darüber hinaus würde den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit genommen, sich am Ausbau der regionalen Windkraft finanziell zu beteiligen.

Wir fordern daher, auch im Perlacher und Grünwalder Forst Vorranggebiete für die Aufstellung von Windrädern auszuweisen.”

Download:

Gesamter Antrag als PDF zum Download:  Aufnahme der gemeindefreien Gebiete Perlacher und Grünwalder Forst in die Liste der Windvorranggebiete

Foto: Reinhold Pelz

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