Wahlanleitung – wie kann ich wählen?

AM 15. MÄRZ IST KOMMUNALWAHL
SO GEHT’S

Bei den Kommunalwahlen in Bayern kann die Wähler*in ihre Stimmen kreuz und quer über den Stimmzettel verteilen und Kandidierende auf mehreren Listen ankreuzen (panaschieren). Dabei kann sie einzelnen Bewerber*innen bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Aber Vorsicht: Wer den Überblick verliert und zu viele Stimmen abgibt, dessen Stimmzettel wird ungültig. Mehr als 24 Stimmen (insgesamt) sind nicht erlaubt. Wem das zu viel Aufwand ist, der kann auch einfach die Liste einer Partei ankreuzen. Die Stimmen werden dann in der angeführten Reihenfolge verteilt.

Briefwahl? So geht´s
Der Briefwahlantrag kommt mit der Wahlbenachrichtigung. Er kann per Post ans Wahlamt geschickt werden oder online oder persönlich im Wahlamt beantragt werden. Ein Telefonanruf reicht nicht aus! Sind die Briefwahlunterlagen da, bitte den Wahlschein rechtzeitig absenden: Nur Briefe, die bis 18 Uhr am Wahltag im Amt eingehen, werden ausgezählt.